Risikoprävention
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«Asbest» ist ein natürliches faserförmiges Mineral. Man unterscheidet sechs Arten von Asbest, drei Arten wurden in West-Europa industriell genutzt: Weißasbest (Chrysotil), Braunasbest (Amosit), Blauasbest (Krokydolith). Bei der Zersetzung von Asbestmaterialien werden kristalline Asbestfasern freigesetzt, die die Eigenschaft aufweisen sich in der Längsachse zu spalten und somit immer kleiner zu werden (400 bis 500 Mal kleiner als ein menschliches Haar). Der menschliche Körper kann nur einen kleinen Teil dieser Fasern ausscheiden oder zersetzen. Asbestfasern in der Luft können das Risiko von Lungenkrebs oder Krebs der Pleura erhöhen.
Diese Broschüre ersetzt in keinem Fall eine Asbestschulung!
SCHWACHGEBUNDENE ASBESTPRODUKTE: | ASBESTZEMENTPRODUKTE: |
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Produkte bestehend aus schwachgebundenem Asbest mit unterschiedlichem Massengehalt. | Vorgefertigte Produkte mit Zement als Bindemittel und mit einem Massengehalt an Asbest in der Regel von unter 15% bei einer Rohdichte größer als 1.400 kg/m3. |
SCHWACHGEBUNDENE ASBESTPRODUKTE: |
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Produkte bestehend aus schwachgebundenem Asbest mit unterschiedlichem Massengehalt. |
ASBESTZEMENTPRODUKTE: |
Vorgefertigte Produkte mit Zement als Bindemittel und mit einem Massengehalt an Asbest in der Regel von unter 15% bei einer Rohdichte größer als 1.400 kg/m3. |
Aufgrund der sehr guten physikalisch-chemischen Eigenschaften (z.B.: nicht brennbar) wurden viele Asbestprodukte im Baugewerbe und in der Industrie eingesetzt.
Die Identifizierung von Asbestprodukten zeigt sich in der Regel als recht kompliziert und aus diesem Grunde ist es ratsam, eine Person mit langjähriger Berufserfahrung auf diesem Gebiet zu konsultieren.
Seit dem Jahre 2001 besteht im Großherzogtum Luxemburg ein generelles Verbot der Asbestvermarktung.
Unvollständige Liste!
Asbest kann schwere gesundheitliche Probleme verursachen: Lungenkrebs oder Krebs der Pleura, Fibrose oder Asbestose und pleurale Ablagerungen.
Diese Krankheiten können durch kurze und / oder regelmäßige Exposition auftreten und erscheinen oft erst nach 20 bis 40 Jahren. Das Eindringen der Fasern während der Atmung ist abhängig von deren Länge und Durchmesser.
Im Falle einer unfallbedingten Einatmung, erstellt der Arbeitsmediziner eine Initialbilanz (Spirometrie = Lungenfunktiostest, Röntgenuntersuchung des Thorax) und plant die regelmäßigen Folgeuntersuchungen.
Die Kennzeichnung und die Verpackung von asbesthaltigen Anwendungen werden durch das Gesetz vom 16. Dezember 2011 (Paquet REACH) geregelt.
Ja,
Gemäß «RGD-Asbest» Art. 9bis:
«Vor Beginn von Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten treffen die Arbeitgeber, falls nötig durch Einholung entsprechender Informationen beim Eigentümer, alle geeigneten Maßnahmen, zur Identifizierung asbestverdächtiger Baustoffe.»
Nur die französische Fassung ist beweiskräftig.
Materialprobenahme
Ja,
Gemäß «RGD-Asbest» Art. 11bis:
«Die Arbeitgeber sind verpflichtet, eine angemessene Schulung für alle Arbeitnehmer, die asbesthaltigem Staub ausgesetzt sind oder sein können, vorzusehen. Diese Schulung muss in regelmäßigen Abständen und ohne Kosten für die Arbeitnehmer angeboten werden. Sie muss vor Beginn jeder Arbeit, bei der man
Asbest ausgesetzt ist, stattfinden.»
Nur die französische Fassung ist beweiskräftig.
Um die Abbauarbeiten von Platten aus Asbestzement auf Dächern oder Außenwänden durchzuführen, muss ein Verantwortlicher des ausführenden Unternehmens eine Ausbildung von 8 Stunden absolviert haben.
Um alle anderen Arten von Arbeiten mit Asbestgefährdung durchführen zu können, müssen ein Verantwortlicher des ausführenden Unternehmens, der Asbestbaustellenverantwortliche und jeder Arbeitnehmer, der Asbestfasern ausgesetzt ist, eine Ausbildung von 20 Stunden absolvieren.
Ja,
Vor Beginn der Asbest-Rückbauarbeiten muss ein Arbeitsplan durch den Arbeitgeber erstellt werden und an das Gewerbeaufsichtsamt zur Genehmigung (VISA) eingereicht werden. In einigen Fällen (z.B.: Rückbau von Asbestzementprodukten im Außenbereich in nicht mit Personen besetzten Gebäuden) ist eine Anzeige der Asbest-Rückbauarbeiten an das Gewerbeaufsichtsamt ausreichend.
Ja,
Für die Überwachung der Asbest Rückbauarbeiten muss der Bauherr ein zugelassenes Kontrollorgan beauftragen, das das Gewerbeaufsichtsamt innerhalb deren Befugnisse und Aufgaben assistiert, mit Ausnahme von Rückbauarbeiten von Asbestzementprodukten im Außenbereich und Arbeiten mit Standardmethoden*.
Mycon hat die nôtige Autorisierung
* Unter Arbeiten mit standardisierten Verfahren versteht man Arbeiten bei denen der Grenzwert nicht überschritten wird und das Arbeitsverfahren standardisiert und von dem Gewerbeaufsichtsamt validiert ist.
Luffprobenahmen
Arbeiten mit Gefahrenpotential – Beispiele | |||
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Wartungs-, Abbau-, Reinigungsarbeiten und Austausch von asbesthaltigenTeilen (z.B.: Austausch von Dichtungen, Flansch-Dichtungenoder thermischem Schutz, Reparaturen an Brandschutztüren, Reinigungmittels Druckluft, …) | – Elektroleitungen verlegen (z.B.: Schlitzarbeiten, Durchbohren von Trennwänden, …) – Austausch von Sicherungen – Durchbohren/Schneiden von Brandschutzmaterialien | ||
Renovationsarbeiten (z.B.: Rückbau von Trennwänden, Fassaden, Entfernung von Rohrleitungsdämmungen, Durchtrennen von Baumaterialien, Entfernen von Einkleidungen, Bodenfliesen und bituminösem Kleber, Rückbau von Bodenausgleichsplatten, Rückbau von abgehängten Decken, …) | Vorbereitende Arbeiten (z.B.: Abbeizen / Reinigen von Oberflächen, …) | ||
Austausch von Dämmstoffen (z.B.: Rückbau von thermischen und akustischen Einkleidungen, bituminösen Abdichtungen und Brandabschnitten, …) | – Rückbau – und Instandhaltungsarbeiten von Dachplatten oder Fassadenelementen – Entfernen von Bitumenschweißbahnen – Reinigung von Dachplatten (z.B.: Moosentfernung) | ||
– Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten (z.B.: Austausch von Flanschdichtungen, Leitungen säubern, Ausbau von Brandschutzklappen, …) – Arbeiten (z.B.: Aufhauen, Schweißen, …) an Rohrleitungen mit Dämmstoffen | Gebäudeabriss, einige der vorher aufgelisteten Arbeiten müssen vor dem Abriss durchgeführt werden. (z.B.: Demontage von Dachplatten, von Trennwänden, von Isolierungen, …) |
Arbeiten mit Gefahrenpotential – Beispiele | |||
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Wartungs-, Abbau-, Reinigungsarbeiten und Austausch von asbesthaltigenTeilen (z.B.: Austausch von Dichtungen, Flansch-Dichtungenoder thermischem Schutz, Reparaturen an Brandschutztüren, Reinigungmittels Druckluft, …) | |||
Renovationsarbeiten (z.B.: Rückbau von Trennwänden, Fassaden, Entfernung von Rohrleitungsdämmungen, Durchtrennen von Baumaterialien, Entfernen von Einkleidungen, Bodenfliesen und bituminösem Kleber, Rückbau von Bodenausgleichsplatten, Rückbau von abgehängten Decken, …) | |||
Austausch von Dämmstoffen (z.B.: Rückbau von thermischen und akustischen Einkleidungen, bituminösen Abdichtungen und Brandabschnitten, …) | |||
– Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten (z.B.: Austausch von Flanschdichtungen, Leitungen säubern, Ausbau von Brandschutzklappen, …) – Arbeiten (z.B.: Aufhauen, Schweißen, …) an Rohrleitungen mit Dämmstoffen | |||
Vorbereitende Arbeiten (z.B.: Abbeizen / Reinigen von Oberflächen, …) | |||
– Elektroleitungen verlegen (z.B.: Schlitzarbeiten, Durchbohren von Trennwänden, …) – Austausch von Sicherungen – Durchbohren/Schneiden von Brandschutzmaterialien | |||
Gebäudeabriss, einige der vorher aufgelisteten Arbeiten müssen vor dem Abriss durchgeführt werden. (z.B.: Demontage von Dachplatten, von Trennwänden, von Isolierungen, …) | |||
– Rückbau – und Instandhaltungsarbeiten von Dachplatten oder Fassadenelementen – Entfernen von Bitumenschweißbahnen – Reinigung von Dachplatten (z.B.: Moosentfernung) |
Arbeiten mit Gefahrenpotential – Beispiele | |||
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Wartungs-, Abbau-, Reinigungsarbeiten und Austausch von asbesthaltigenTeilen (z.B.: Austausch von Dichtungen, Flansch-Dichtungenoder thermischem Schutz, Reparaturen an Brandschutztüren, Reinigungmittels Druckluft, …) | |||
Renovationsarbeiten (z.B.: Rückbau von Trennwänden, Fassaden, Entfernung von Rohrleitungsdämmungen, Durchtrennen von Baumaterialien, Entfernen von Einkleidungen, Bodenfliesen und bituminösem Kleber, Rückbau von Bodenausgleichsplatten, Rückbau von abgehängten Decken, …) | |||
Austausch von Dämmstoffen (z.B.: Rückbau von thermischen und akustischen Einkleidungen, bituminösen | |||
– Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten (z.B.: Austausch von Flanschdichtungen, Leitungen säubern, Ausbau von Brandschutzklappen, …) – Arbeiten (z.B.: Aufhauen, Schweißen, …) an Rohrleitungen mit Dämmstoffen | |||
Vorbereitende Arbeiten (z.B.: Abbeizen / Reinigen von Oberflächen, …) | |||
– Elektroleitungen verlegen (z.B.: Schlitzarbeiten, Durchbohren von Trennwänden, …) – Austausch von Sicherungen – Durchbohren/Schneiden von Brandschutzmaterialien | |||
Gebäudeabriss, einige der vorher aufgelisteten Arbeiten müssen vor dem Abriss durchgeführt werden. (z.B.: Demontage von Dachplatten, von Trennwänden, von Isolierungen, …) | |||
– Rückbau – und Instandhaltungsarbeiten von Dachplatten oder Fassadenelementen – Entfernen von Bitumenschweißbahnen – Reinigung von Dachplatten (z.B.: Moosentfernung) | |||