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Titre 1

Risikoprävention

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Was versteht man unter Asbest ?

«Asbest» ist ein natürliches faserförmiges Mineral. Man unterscheidet sechs Arten von Asbest, drei Arten wurden in West-Europa industriell genutzt: Weißasbest (Chrysotil), Braunasbest (Amosit), Blauasbest (Krokydolith). Bei der Zersetzung von Asbestmaterialien werden kristalline Asbestfasern freigesetzt, die die Eigenschaft aufweisen sich in der Längsachse zu spalten und somit immer kleiner zu werden (400 bis 500 Mal kleiner als ein menschliches Haar). Der menschliche Körper kann nur einen kleinen Teil dieser Fasern ausscheiden oder zersetzen. Asbestfasern in der Luft können das Risiko von Lungenkrebs oder Krebs der Pleura erhöhen.

Diese Broschüre ersetzt in keinem Fall eine Asbestschulung!

Man unterscheidet 2 Gruppen:

SCHWACHGEBUNDENE ASBESTPRODUKTE:ASBESTZEMENTPRODUKTE:
Produkte bestehend aus schwachgebundenem Asbest mit unterschiedlichem Massengehalt.Vorgefertigte Produkte mit Zement als Bindemittel und mit einem Massengehalt an Asbest in der Regel von unter 15% bei einer Rohdichte größer als 1.400 kg/m3.
SCHWACHGEBUNDENE ASBESTPRODUKTE:
Produkte bestehend aus schwachgebundenem Asbest mit unterschiedlichem Massengehalt.
ASBESTZEMENTPRODUKTE:
Vorgefertigte Produkte mit Zement als Bindemittel und mit einem Massengehalt an Asbest in der Regel von unter 15% bei einer Rohdichte größer als 1.400 kg/m3.

Aufgrund der sehr guten physikalisch-chemischen Eigenschaften (z.B.: nicht brennbar) wurden viele Asbestprodukte im Baugewerbe und in der Industrie eingesetzt.

Die Identifizierung von Asbestprodukten zeigt sich in der Regel als recht kompliziert und aus diesem Grunde ist es ratsam, eine Person mit langjähriger Berufserfahrung auf diesem Gebiet zu konsultieren.

Seit dem Jahre 2001 besteht im Großherzogtum Luxemburg ein generelles Verbot der Asbestvermarktung.

Gesetzgebung bezüglich Asbest

  • Règlement grand-ducal du 15 juillet 1988 concernant la protection des travailleurs contre les risques liés à une exposition à l’amiante pendant le travail  Großherzogliche Verordnung vom 15. Juli 1988 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen eine Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz.
  • Règlement grand-ducal du 21 avril 1993 modifiant le règlement grand-ducal du 15 juillet 1988 concernant la protection des travailleurs contre les risques liés à une exposition à l’amiante pendant le travail – Großherzogliche Verordnung vom 21. April 1993 zur Änderung der großherzoglichen
    Verordnung vom 15. Juli 1988 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen eine Gefährdung durch
    Asbest am Arbeitsplatz.
  • Règlement grand-ducal du 4 juillet 2007 portant modification du règlement grand-ducal modifié du 15 juillet 1988 concernant la protection des travailleurs contre les risques liés à une exposition à l’amiante pendant le travail (en abrégé «RGD-Amiante») – Großherzogliche Verordnung vom 4. Juli 2007 zur Abänderung der abgeänderten großherzoglichen Verordnung vom 15. Juli 1988 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen eine Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz (abgekürzt «RGD-Asbest»).
    (Consulter également ITM-SST 7017.1 – Aide mémoire – Texte coordonné du règlement grandducal modifié du 15 juillet 1988 concernant la protection des travailleurs contre les risques liés à une exposition à l’amiante pendant le travail) – (Siehe ebenfalls ITM-SST 7017.1 – Zur Erinnerung
    – Koordinierter Text der abgeänderten großherzoglichen Verordnung vom 15. Juli 1988 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen eine Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz).
  • Règlement grand-ducal du 27 juin 2008 concernant les prescriptions minimales de sécurité et de santé à mettre en oeuvre sur les chantiers temporaires ou mobiles –  Großherzogliche Verordnung vom 27. Juni 2008 zur Durchführung der Mindestvorschriften für Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf zeitlich begrenzten oder mobilen Baustellen.
  • – Loi du 16 décembre 2011 (Paquet REACH) (Gesetz vom 16. Dezember 2011 (Paquet Reach))

    a) relative aux contrôles et aux sanctions concernant l’enregistrement, l’évaluation et l’autorisation des substances chimiques et les restrictions y applicables, telles que ces substances sont visées par le règlement (CE) no 1907/2006 du Parlement européen et du Conseil du 18 décembre 2006
    concernant l’enregistrement, l’évaluation et l’autorisation des substances chimiques, ainsi que les restrictions applicables à ces substances (REACH), instituant une agence européenne des produits chimiques, modifiant la directive 1999/45/CE et abrogeant le règlement (CEE) no 793/93 du Conseil et le règlement (CE) no 1488/94 de la Commission ainsi que la directive 76/769/CEE du Conseil et les directives 91/155/CEE, 93/67/CEE, 93/105/CE et 2000/21/CE de la Commission;
    b) relative aux contrôles et aux sanctions concernant la classification, l’étiquetage et l’emballage des substances et des mélanges, tels que ces substances et mélanges sont visés par le règlement (CE) no 1272/2008 du Parlement européen et du Conseil du 16 décembre 2008 relatif à la classification, à l’étiquetage et à l’emballage des substances et des mélanges, modifiant et abrogeant les directives 67/548/CEE et 1999/45/CE et modifiant le règlement (CE) no 1907/2006; c) abrogeant la loi modifiée du 15 juin 1994 relative à la classification, l’emballage et l’étiquetage des substances dangereuses;
    d) abrogeant la loi modifiée du 3 août 2005 relative à la classification, à l’emballage et à l’étiquetage des préparations dangereuses.
  • Empfehlungen zur Unfallverhütung der luxemburgischen Unfallversicherung (AAA).

Unvollständige Liste!

GESUNDHEITLICHE RISIKEN VON ASBEST

Asbest kann schwere gesundheitliche Probleme verursachen: Lungenkrebs oder Krebs der Pleura, Fibrose oder Asbestose und pleurale Ablagerungen.
Diese Krankheiten können durch kurze und / oder regelmäßige Exposition auftreten und erscheinen oft erst nach 20 bis 40 Jahren. Das Eindringen der Fasern während der Atmung ist abhängig von deren Länge und Durchmesser.

Im Falle einer unfallbedingten Einatmung, erstellt der Arbeitsmediziner eine Initialbilanz (Spirometrie = Lungenfunktiostest, Röntgenuntersuchung des Thorax) und plant die regelmäßigen Folgeuntersuchungen.

KENNZEICHNUNG ASBESTHALTI GER ANWENDUNGEN

Die Kennzeichnung und die Verpackung von asbesthaltigen Anwendungen werden durch das Gesetz vom 16. Dezember 2011 (Paquet REACH) geregelt.

Ist eine Identifizierung von asbestverdächtigen Baustoffen zwingend erforderlich vor Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten?

Ja,

Gemäß «RGD-Asbest» Art. 9bis:
«Vor Beginn von Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten treffen die Arbeitgeber, falls nötig durch Einholung entsprechender Informationen beim Eigentümer, alle geeigneten Maßnahmen, zur Identifizierung asbestverdächtiger Baustoffe.»
Nur die französische Fassung ist beweiskräftig.

Materialprobenahme

Produkte welche schwachgebundenes Asbest enthalten können

Produkte welche Asbestzement enthalten können

Asbest-Rückbauarbeiten

Sind Schulungen für Arbeitnehmer zwingend erforderlich vor der Durchführung von Asbest-Rückbauarbeiten ?

Ja,

Gemäß «RGD-Asbest» Art. 11bis:

«Die Arbeitgeber sind verpflichtet, eine angemessene Schulung für alle Arbeitnehmer, die asbesthaltigem Staub ausgesetzt sind oder sein können, vorzusehen. Diese Schulung muss in regelmäßigen Abständen und ohne Kosten für die Arbeitnehmer angeboten werden. Sie muss vor Beginn jeder Arbeit, bei der man
Asbest ausgesetzt ist, stattfinden.»
Nur die französische Fassung ist beweiskräftig.

Um die Abbauarbeiten von Platten aus Asbestzement auf Dächern oder Außenwänden durchzuführen, muss ein Verantwortlicher des ausführenden Unternehmens eine Ausbildung von 8 Stunden absolviert haben.

Um alle anderen Arten von Arbeiten mit Asbestgefährdung durchführen zu können, müssen ein Verantwortlicher des ausführenden Unternehmens, der Asbestbaustellenverantwortliche und jeder Arbeitnehmer, der Asbestfasern ausgesetzt ist, eine Ausbildung von 20 Stunden absolvieren.

Ist eine Arbeitsgenehmigung oder eine Anzeige erforderlich vor der Durchführung
von Asbest-Rückbauarbeiten ?

Ja,

Vor Beginn der Asbest-Rückbauarbeiten muss ein Arbeitsplan durch den Arbeitgeber erstellt werden und an das Gewerbeaufsichtsamt zur Genehmigung (VISA) eingereicht werden. In einigen Fällen (z.B.: Rückbau von Asbestzementprodukten im Außenbereich in nicht mit Personen besetzten Gebäuden) ist eine Anzeige der Asbest-Rückbauarbeiten an das Gewerbeaufsichtsamt ausreichend.

Ist eine Überwachung der Asbest-Rückbauarbeiten vorgesehen ?

Ja,

Für die Überwachung der Asbest Rückbauarbeiten muss der Bauherr ein zugelassenes Kontrollorgan beauftragen, das das Gewerbeaufsichtsamt innerhalb deren Befugnisse und Aufgaben assistiert, mit Ausnahme von Rückbauarbeiten von Asbestzementprodukten im Außenbereich und Arbeiten mit Standardmethoden*.

Mycon hat die nôtige Autorisierung

* Unter Arbeiten mit standardisierten Verfahren versteht man Arbeiten bei denen der Grenzwert nicht überschritten wird und das Arbeitsverfahren standardisiert und von dem Gewerbeaufsichtsamt validiert ist.

Luffprobenahmen

ARBEITEN DIE EIN ASBESTRISIKO DARSTELLEN KöNNEN

Arbeiten mit Gefahrenpotential – Beispiele
Wartungs-, Abbau-, Reinigungsarbeiten und Austausch von asbesthaltigenTeilen (z.B.: Austausch von Dichtungen, Flansch-Dichtungenoder thermischem Schutz, Reparaturen an Brandschutztüren, Reinigungmittels Druckluft, …)– Elektroleitungen verlegen (z.B.: Schlitzarbeiten, Durchbohren von Trennwänden, …)

– Austausch von Sicherungen

– Durchbohren/Schneiden von Brandschutzmaterialien

Renovationsarbeiten (z.B.: Rückbau von Trennwänden, Fassaden, Entfernung von Rohrleitungsdämmungen, Durchtrennen von Baumaterialien, Entfernen von Einkleidungen, Bodenfliesen und bituminösem Kleber, Rückbau von Bodenausgleichsplatten, Rückbau von abgehängten Decken, …)Vorbereitende Arbeiten (z.B.: Abbeizen / Reinigen von
Oberflächen, …)
Austausch von Dämmstoffen (z.B.: Rückbau von thermischen und akustischen Einkleidungen, bituminösen Abdichtungen und Brandabschnitten, …)– Rückbau – und Instandhaltungsarbeiten von Dachplatten oder Fassadenelementen

– Entfernen von Bitumenschweißbahnen

– Reinigung von Dachplatten (z.B.: Moosentfernung)

– Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten (z.B.: Austausch von Flanschdichtungen, Leitungen säubern, Ausbau von Brandschutzklappen, …)

– Arbeiten (z.B.: Aufhauen, Schweißen, …) an Rohrleitungen mit Dämmstoffen

Gebäudeabriss, einige der vorher aufgelisteten Arbeiten müssen vor dem Abriss durchgeführt werden. (z.B.: Demontage von Dachplatten, von Trennwänden, von Isolierungen, …)
Arbeiten mit Gefahrenpotential – Beispiele
Wartungs-, Abbau-, Reinigungsarbeiten und Austausch von asbesthaltigenTeilen (z.B.: Austausch von Dichtungen, Flansch-Dichtungenoder thermischem Schutz, Reparaturen an Brandschutztüren, Reinigungmittels Druckluft, …)
Renovationsarbeiten (z.B.: Rückbau von Trennwänden, Fassaden, Entfernung von Rohrleitungsdämmungen, Durchtrennen von Baumaterialien, Entfernen von Einkleidungen, Bodenfliesen und bituminösem Kleber, Rückbau von Bodenausgleichsplatten, Rückbau von abgehängten Decken, …)
Austausch von Dämmstoffen (z.B.: Rückbau von thermischen und akustischen Einkleidungen, bituminösen Abdichtungen und Brandabschnitten, …)

– Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten (z.B.: Austausch von Flanschdichtungen, Leitungen säubern, Ausbau von Brandschutzklappen, …)

– Arbeiten (z.B.: Aufhauen, Schweißen, …) an Rohrleitungen mit Dämmstoffen

Vorbereitende Arbeiten (z.B.: Abbeizen / Reinigen von
Oberflächen, …)

– Elektroleitungen verlegen (z.B.: Schlitzarbeiten, Durchbohren von Trennwänden, …)

– Austausch von Sicherungen

– Durchbohren/Schneiden von Brandschutzmaterialien

Gebäudeabriss, einige der vorher aufgelisteten Arbeiten müssen vor dem Abriss durchgeführt werden. (z.B.: Demontage von Dachplatten, von Trennwänden, von Isolierungen, …)

– Rückbau – und Instandhaltungsarbeiten von Dachplatten oder Fassadenelementen

– Entfernen von Bitumenschweißbahnen

– Reinigung von Dachplatten (z.B.: Moosentfernung)

Arbeiten mit Gefahrenpotential – Beispiele
Wartungs-, Abbau-, Reinigungsarbeiten und Austausch von asbesthaltigenTeilen (z.B.: Austausch von Dichtungen, Flansch-Dichtungenoder thermischem Schutz, Reparaturen an Brandschutztüren, Reinigungmittels Druckluft, …)
Renovationsarbeiten (z.B.: Rückbau von Trennwänden, Fassaden, Entfernung von Rohrleitungsdämmungen, Durchtrennen von Baumaterialien, Entfernen von Einkleidungen, Bodenfliesen und bituminösem Kleber, Rückbau von Bodenausgleichsplatten, Rückbau von abgehängten Decken, …)
Austausch von Dämmstoffen (z.B.: Rückbau von thermischen und akustischen Einkleidungen, bituminösen

– Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten (z.B.: Austausch von Flanschdichtungen, Leitungen säubern, Ausbau von Brandschutzklappen, …)

– Arbeiten (z.B.: Aufhauen, Schweißen, …) an Rohrleitungen mit Dämmstoffen

Vorbereitende Arbeiten (z.B.: Abbeizen / Reinigen von
Oberflächen, …)

– Elektroleitungen verlegen (z.B.: Schlitzarbeiten, Durchbohren von Trennwänden, …)

– Austausch von Sicherungen

– Durchbohren/Schneiden von Brandschutzmaterialien

Gebäudeabriss, einige der vorher aufgelisteten Arbeiten müssen vor dem Abriss durchgeführt werden. (z.B.: Demontage von Dachplatten, von Trennwänden, von Isolierungen, …)

– Rückbau – und Instandhaltungsarbeiten von Dachplatten oder Fassadenelementen

– Entfernen von Bitumenschweißbahnen

– Reinigung von Dachplatten (z.B.: Moosentfernung)

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